Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie

Die Berufsbezeichnung Klinische- und GesundheitspsychologIn ist gesetzlich geschützt. 

Die klinisch-psychologische sowie die gesundheitspsychologische Beratung und Behandlung dürfen nur von Klinischen- und GesundheitspsychologInnen durchgeführt werden. Berufsbezeichnung und -ausübung sind im Psychologengesetz (BGBI 1990/360) gesetzlich geregelt und beinhalten eine verpflichtende Fort- und Weiterbildung.

Klinische- und GesundheitspsychologInnen sind an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliegen somit der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 Psychologengesetz.


Klinische Psychologie

Klinische Psychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie und befasst sich mit psychischen Erkrankungen und mit somatischen Erkrankungen, bei denen psychische Aspekte eine Rolle spielen, mit psychischen Extremsituationen und den psychischen Folgen akuter Belastungen, mit Entwicklungskrisen und mit psychischen Krisen, insbesondere mit krankheitswertigen Zustandsbildern.

Die klinische Psychologie setzt sich mit den biologischen, sozialen, entwicklungs- und verhaltensbezogenen sowie kognitiven und emotionalen Grundlagen psychischer Störungen, den Auswirkungen dieser Störungen und anderer Erkrankungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen wissenschaftlich auseinander.

Gesundheitspsychologie

Gesundheitspsychologie befasst sich mit der Förderung und Erhaltung von physischer und psychischer Gesundheit, mit den verschiedenen Aspekten gesundheitsbezogenen Verhaltens einzelner Personen, Familien und Gruppen und mit allen Maßnahmen, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung, sowie der Verbesserung des Systems gesundheitlicher Versorgung dienen.

Bei der gesundheitspsychologischen Beratung handelt es sich um die Vermittlung von Wissen und Information über Gesundheitsverhalten, Gesundheitsvorsorge und gesundheitsfördernden Verhaltensweisen, sowie um die Entwicklung von Strategien und Lösungen.